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BayObLG, 06.04.1998 - 3 ObOWi 38/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung des Gewerbes eines "Eisenflechters"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1999, 58 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
Auszug aus BayObLG, 06.04.1998 - 3 ObOWi 38/98
Aus der Gegenüberstellung der bis zum 31.3.1998 und der ab 1.4.1998 geltenden Fassung der Handwerksordnung (Art. 8 Abs. 2 2. ÄndGHwO) folgt, daß die Neufassung die der Betroffenen günstigere Regelung beinhaltet, weil die ihr vorgeworfene Zuwiderhandlung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgbar ist (vgl. BayObLGSt 1994, 143/144).
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung
vom 31. März 1998 (BGBl. I S 596) bloße Stahlverlegearbeiten einschließlich des Biegens der Bewehrungsstäbe nicht dem Kernbereich des - nunmehrigen - Gewerbes mit der Bezeichnung "Mauerer und Betonbauer" zuzuordnen sind, sondern als eine einfache Tätigkeit, die der Meisterprüfung im Handwerk "Maurer und Betonbauer" nicht bedarf, als Gewerbe unter der Bezeichnung "Eisenflechter" handwerksähnlich betrieben werden kann (BayObLG 6. April 1998 - 3 ObOwi 38/98 - GewArch 1998, 299).